
Mit der nachfolgenden Grafik können Sie feststellen, ob Ihre Trinkwasserinstallation einer Untersuchungspflicht unterliegt.
Trifft Sie die Untersuchungspflicht, so sind Sie zur Untersuchung und Mitteilung an das Gesundheitsamt verpflichtet.
Wird Wasser ausschließlich mit dezentralen Durchlauferhitzern erwärmt und zur Eigenversorgung verwendet, treffen diese Bestimmungen der Trinkwasserverordnung so nicht zu. Die Anlagen müssen dann weder mikrobiologisch auf Legionellen untersucht, noch beim Gesundheitsamt gemeldet werden. Bei bestimmten Gefährdungsumständen kann auch hier das Gesundheitsamt entsprechenden Auflagen vorgeben.
Bei Fragen oder Unklarheiten helfen wir Ihnen auch gerne persönlich weiter. Zu Ihrem Berater vor Ort
