Trinkwasserverordnung - zweite Novellierung 2012

Der Bundesrat hatte am 12.Okt.2012 die zweite Novellierung zur TrinkwV verabschiedet. Die Lesefassung zur Umsetzung ist den meisten Gesundheitsämtern im Dezember 2012 zugegangen.

Mit dem neuen Gesetz wurde erstmals eine jährliche mikrobiologische Untersuchung von Trinkwasserinstallationen auf Legionellenbefall vorgeschrieben. Die Frist hierfür ist zum 31.10.2012 abgelaufen. Untersuchungspflichtige, die bis jetzt die Anlagen noch nicht untersuchen lassen haben, drohen Ordnungsstrafen. Im Schadensfalle auch strafrechtliche Konsequenzen auf Grund der Verletzung der Sorgfaltsplicht. 

Nur für die Wohnungsbauwirtschaft mit reinen Wohngebäuden wurde mit der zweiten Novellierung eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2013 verabschiedet.

Mit der nachfolgenden Grafik können Sie feststellen, ob Ihre Trinkwasserinstallation einer Untersuchungspflicht unterliegt. 

Wird Wasser ausschließlich mit dezentralen Durchlauferhitzern erwärmt und zur Eigenversorgung verwendet, treffen diese Bestimmungen der Trinkwasserverordnung so nicht zu. Die Anlagen müssen dann weder mikrobiologisch auf Legionellen untersucht, noch beim Gesundheitsamt gemeldet werden. Bei bestimmten Gefährdungsumständen kann auch hier das Gesundheitsamt entsprechenden Auflagen vorgeben.

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