Geltungsbereich der Erklärung
Diese Erklärung gilt für ausgewählte Produktgruppen, die von Water & More Systemzentrale GmbH hergestellt
und/oder geliefert werden, darunter:
- • W&M-Duschsysteme
- • W&M-Elektronikarmaturen
- • W&M Urinal-Spülsysteme
- • W&M WC-Spülsysteme
- • KOMPAKT 3-in-1-Systeme
Diese Produkte sind für den Einsatz in Trinkwasserinstallationen bestimmt und kommen in direkten oder
indirekten Kontakt mit Wasser, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist.
Konformitätserklärung
Wir bestätigen hiermit, dass die oben genannten Produkte gemäß folgenden Vorschriften entwickelt und
hergestellt wurden:
- • Richtlinie (EU) 2020/2184 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch
- • Geltenden nationalen und europäischen Anforderungen an Materialien, die mit Trinkwasser in Berührung kommen (4MS-Initiative)
- • UBA-Bewertungskriterien für Metalle (Metall-BWGL)
Materialkonformität
Derzeit werden ausgewählte Komponenten aus Messingwerkstoffen wie den folgenden hergestellt:
- • CuZn36Pb-C (CC770S)
- • CuZn35Pb2Al (CB752S)
Die Konformität dieser Werkstoffe wurde durch akkreditierte Laboruntersuchungen überprüft. Migrationsprüfungen, die von einem nach ISO/IEC 17025 akkreditierten Labor durchgeführt wurden,
bestätigen, dass die Freisetzung von Stoffen (einschließlich Blei) unter den in den geltenden Trinkwasservorschriften festgelegten Grenzwerten liegt.
Materialwechsel (Einhaltung der Richtlinie (EU) 2020/2184)
Im Einklang mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2020/2184 und den bevorstehenden regulatorischen Änderungen (gültig ab 1. Januar 2027 und in Deutschland ab 2028 vollständig in Kraft) stellt Water & More
Systemzentrale GmbH aktiv auf bleiarme und bleifreie Materialien um.
Folgende Materialien werden eingeführt:
- • Gussteile → CC771S
- • Bearbeitete Bauteile → CW724R (CuZn21Si3P, EcoBrass)
Neue Entwicklungen werden bereits ausschließlich unter Verwendung von CW724R und gleichwertigen bleiarmen Werkstoffen konzipiert, um die langfristige Einhaltung der UBA
Positivlisten und künftiger europäischer Trinkwasservorschriften sicherzustellen.
Hygiene und Materialsicherheit
Alle Produkte werden so konzipiert und hergestellt, dass:
- • die Trinkwasserqualität nicht beeinträchtigt wird
- • die Migration von Stoffen minimiert wird und innerhalb der zulässigen Grenzwerte liegt
- • die hygienischen Anforderungen an Trinkwasserinstallationen erfüllt sind
Begleitdokumente
Diese Erklärung wird gestützt durch:
- • Akkreditierte Laborprüfberichte, die die Konformität der Endprodukte bestätigen (Migrationsprüfungen)
- • Materialspezifikationen und Lieferantenerklärungen
- • Zertifikate und Zulassungen für Werkstoffe und Komponenten (einschließlich UBA, DVGW, WRAS, NSF, ACS, sofern zutreffend)
Alle Begleitunterlagen sind auf Anfrage erhältlich.
Übergangsbestimmungen
Produkte, für die vor dem 31. Dezember 2026 gültige nationale Konformitätsbescheinigungen vorliegen, dürfen gemäß den Übergangsbestimmungen der Richtlinie (EU) 2020/2184 bis zum 31.
Dezember 2032 weiterhin in Verkehr gebracht und verwendet werden.
Das Dokument zum Download finden Sie hier: Konformitätserklärung