Trinkwasserhygiene, Wasser- und Energieeinsparung

Trinkwasser Installationen in öffentlichen und halböffentlichen Bereichen

Trinkwasserinstallationen, insbesondere in öffentlichen und halböffentlichen Gebäuden bedingen die Sicherstellung eines bestimmungsbemäßen Betriebs der kompletten Trinkwasseranlage.

Der bestimmungsgemäße Betrieb von Trinkwasseranlagen ist in der Regel zuverlässig nur mit elektronischen Wasserarmaturen sicherzustellen. Das bedeutet, dass die Installation und Nutzung so erfolgen muss, dass jederzeit hygienisch einwandfreies Trinkwasser bereitgestellt wird und Stagnation sowie Abweichungen von den normgerechten Temperaturbereichen vermieden werden.

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Definition und Anforderung

· Der bestimmungsgemäße Betrieb ist erreicht, wenn innerhalb von maximal 72 Stunden an allen Entnahmestellen ein vollständiger Wasserwechsel stattfindet, um stagnierendes Wasser und damit das Risiko mikrobieller Belastungen zu vermeiden. D.h. es muss eine Spülung des Leitungssystems über die Ausläufe erfolgen.

· Die Temperaturen müssen regelmäßig überwacht werden: Bei Kaltwasser maximal 25 °C (besser: unter 20 °C), bei Warmwasser mindestens 55 °C im Durchfluss nach 3 Litern, gemessen in den ersten 250 ml.

· Die gesetzlichen Vorgaben und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.), wie z.B. die DIN EN 806, die DIN 1988 und die VDI 6023, sind einzuhalten.

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Die Rolle elektronischer Wasserarmaturen

· Elektronische Armaturen bieten die Möglichkeit, automatische Stagnationsspülungen durchzuführen, insbesondere an selten genutzten oder zeitweise ungenutzten Entnahmestellen (z.B. WCs, Duschen, Waschtische).

· Sie erkennen Unterbrechungen der Nutzung eigenständig und lösen nach individuell einstellbaren Intervallen (z.B. 24 oder 72 Stunden nach letzter, bestimmungsgemäßer Nutzung) eine automatische Spülung aus, wodurch die Hygiene auch bei unregelmäßiger Nutzung sichergestellt wird. Entscheidend ist, dass die Spüldauer so gewählt wird das mindestens alle 72 Stunden an jeder Entnahmestelle ein vollständiger Wasseraustausch erfolgt. Das erfolgt in der Regel meist bei einer Spülzeit von 30 Sekunden, je nach Leitungslänge und Rohrdimension. Hierbei ist darauf zu achten, dass Nutzungen ausschließlich dann als bestimmungsgemäß von der Armatur erkannt werden, wenn die Spülzeit von z.B. 30 Sekunden innerhalb einer definierbaren Stagnationszeit erreicht wird. Ansonsten führen Kurznutzungen der Armaturen (< 30 Sek.) zu einer permanenten Verschiebung der Hygienespülung ohne das eine komplette Durchströmung der Leitung erfolgt.

· Die Armaturen sollten über Gruppenvernetzungsmöglichkeiten für Hygienespülungen verfügen zur Erzeugung turbulenter Spülungen des kompletten Wassersystems.

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Dokumentations- und Betreiberpflichten

· Für alle durchgeführten Spülungen, Wartungen und Temperaturkontrollen besteht eine Dokumentationspflicht. Dies unterstützt den Nachweis des bestimmungsgemäßen Betriebs und minimiert Haftungsrisiken für Betreiber.

· Die Wartung und Kontrolle der Elektronik und Mechanik der Armaturen erfolgt nach Herstellervorgaben sowie gemäß EN 806-5 und anderen einschlägigen Regelwerken.

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Wichtige Normen und Richtlinien

· DIN EN 806, insbesondere Teil 5 für Betrieb und Wartung.

· VDI 6023 als Hygiene-Grundlagedokument für Trinkwasserinstallationen.

· TrinkwV (§17 Trinkwasserverordnung) als gesetzliche Basis für die Betreiberpflichten.

Zusammenfassende Anforderungen

· Volle Funktionsfähigkeit der Spülung, vollständiger Wasseraustausch.

· Automatische Auslösung, spätestens nach 72 Stunden ohne Nutzung.

· Dauer und Volumen abgestimmt auf Leitungslänge/-durchmesser.

· Dokumentation aller Spülvorgänge.

Diese Vorgaben helfen, das Risiko von Stagnation und mikrobieller Belastung signifikant zu senken und entsprechen der aktuellen Trinkwasserhygiene-Richtlinie.

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